Gutachten

Für Familiengerichte erstelle ich Gutachten in Fragen der elterlichen Sorge, der Umgangsregelung oder der Kindeswohlgefährdung. Damit unterstütze ich Familienrichter*innen im familien­gericht­lichen Verfahren, eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen.

Auf der Grundlage meiner Ausbildung und Tätigkeit als Diplom-Pädagogin und meiner Zertifizierung beim Weinsberger Forum verfüge ich über eine umfassende Qualifizierung auf der Grundlage der „Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht“ der Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Gutachten“ (September 2019).

Neben der Kindeswohlorientierung ist es mir wichtig, den Beteiligten mit einer hohen Wertschätzung zu begegnen und den Prozess der Gutachtenerstellung für alle transparent zu gestalten.

Meine Arbeit basiert auf einer soliden Datenerhebung, die wissenschaftlich begründet ist. Das Gutachten ist nachvollziehbar aufgebaut und sprachlich verständlich geschrieben.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt bei drei bis sechs Monaten. Für die Begutachtung wird jeweils eine Reihe von Terminen vereinbart. Das Konzept beinhaltet, abhängig vom Umfang der Fragestellung, eine intensive familienpsychologische Exploration:

  • Befragung beider Elternteile
  • Befragung und testpsychologische Untersuchung des Kindes (ca. ein bis drei Termine)
  • Hausbesuche (bei jedem Elternteil, auch bei wichtigen Bezugspersonen, Pflegefamilien oder im Heim).
  • Befragung von Auskunftspersonen wie Großeltern des Kindes oder neuen Lebenspartnern der Elternteile
  • Befragung von anderen beteiligten Personen: Erzieher*in, Lehrer*in, Sozialarbeiter*in des Jugendamtes, Psychotherapeut*in
  • Rücksprache mit dem Verfahrensbeistand
  • Beobachtete Spielkontakte des Kindes mit den Elternteilen oder weiteren Bezugspersonen
Papierschiffchen